Das zahlt die Gebäude­versicherung bei einem Leitungswasserschaden

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Leitungswasser­versicherung ist auch in Basistarifen der Wohnebäude­versicherung inkludiert.
  • Es ist jedoch genau festgelegt, welche Bedingungen ein Schaden erfüllen muss, um von der Versicherung reguliert zu werden.
  • Um auch gegen Schäden durch Überschwemmungen und Starkregen geschützt zu sein, kann man eine Elementarschaden­versicherung ergänzen.
  • Versicherte sollten Unter­versicherung vermeiden, damit die Versicherung im Schadensfall in voller Höhe zahlt.

Das erwartet Sie hier

Was die Gebäude­versicherung im Fall eines Leitungswasserschadens leistet und wie Ihr Versicherungsvertrag aussehen sollte, damit Sie optimal geschützt sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann ist Leitungswasser versichert?
  2. Was leistet die Versicherung?
  3. Fazit

Leitungswasserschaden: Zahlt die Wohngebäude­versicherung?

Leitungswasser ist auch im Basistarif versichert

Eine klassische Wohngebäude­versicherung kommt für Schäden auf, die durch Leitungswasser im Haus entstehen können. Leitungswasserschäden sind schon in den günstigen Basis- oder Einsteigertarifen abgesichert, weil es sich hier um eine Standardleistung aus der Wohngebäude­versicherung bzw. Gebäude­versicherung handelt. Die Gefahren Leitungswasser, Sturm und Feuer können jedoch auch einzeln versichert werden.

Mehr zu den Leistungen der Gebäude­versicherung


Icon Achtung

Es kommt auf die Details an

Allerdings behalten sich die Versicherer vor, genau zu definieren, welche Leitungen mitversichert sind. Es ist also entscheidend, wo das Wasser ausgetreten ist und einen Schaden verursacht hat. Hier erleben Versicherte leider manchmal böse Überraschungen, weil eine sicher geglaubte Kostenübernahme dann doch vom Versicherer abgelehnt wird. In solchen Fällen hilft oft nur der Gang zum Anwalt, um sein Recht zu erstreiten.

Mehr zum Thema Versicherungs­recht

Welche Folgen hat ein Rohrbruch?

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Die Wohngebäude­versicherung deckt mit Schäden aus Leitungswasser vor allem klassische Wasserrohrbrüche ab. Gerade bei Temperaturen im Minusbereich können alte und marode Rohre schnell lecken oder gar platzen. Geschieht dies in der Wohnung, tritt Leitungswasser aus. Dieses Leitungswasser kann Tapeten, Teppiche, Möbel und elektrische Geräte beschädigen oder auch ganz zerstören. Ein Haus kann sogar unbewohnbar werden, weil ein Wasserrohrbruch für einen erheblichen Wasserschaden gesorgt hat.

Wer die Schäden – und womöglich auch die Kosten für eine temporäre Umquartierung wegen Unbewohnbarkeit – selbst tragen muss, muss mit mittleren bis hohen vierstelligen Euro-Beträgen rechnen. Die Gefahr „Leitungswasser“ darf also nicht unterschätzt werden. Mehr zum Thema Versicherungsschutz und Verhalten bei einem Rohrbruch können Sie hier nachlesen:

Rohrbruch: Was tun?

Wann zahlt die Versicherung?

Die Versicherung zahlt, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt und dadurch Schäden entstehen. Das kann z.B. durch einen Rohrbruch, aber auch durch das Handeln einer unbefugten Person, z.B. eines Kindes geschehen. Versichert oder versicherbar ist Leitungswasser, das aus den folgenden Quellen austritt:

  • Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung und damit verbundene Schläuche
  • An Zu- und Ableitungsrohre angebundene Einrichtungen
  • Warmwasser- und Dampfheizung
  • Aquarien und Wasserbetten
  • Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten sind ebenfalls versichert
  • Frostbedingte Bruchschäden (auch an Heizkörpern, Boilern, etc.)

Es sind Schäden durch Frischwasser und durch Abwasser versichert.

Was ist nicht versichert?

  • Grundwasser, Überschwemmungen oder Starkregen oder Abwasserrückstau durch eine Überschwemmung (hier hilft die Elementarschaden­versicherung)
  • Plansch- und Reinigungswasser
  • Leitungswasser aus Eimern und anderen Behältern
  • Schäden durch Öffnung der Sprinkleranlage während eines Brandes oder Reparaturarbeiten an dieser
  • Erdrutsch (Ausnahme: ausgetretenes Leitungswasser als Ursache des Erdrutsches)
  • Sturm und Hagel (bei einer reinen Leitungswasser­versicherung, ansonsten sind Sturmschäden und Feuerschäden ebenfalls in der Gebäude­versicherung  abgedeckt)
Icon Wassertropfen

Elementarschaden­versicherung

Um nicht nur gegen Schäden durch Leitungswasser, sondern auch durch Hochwasser oder Starkregen oder infolge von Erdbeben geschützt zu sein, kann man eine Elementarschaden­versicherung ergänzen. Wie wichtig dieser Schutz ist und wie viel er kostet, hängt von den Naturgefahren am Gebäudestandort ab. Angesichts der Zunahme extremer Wetterlagen durch den Klimawandel wird jedoch allgemein empfohlen, sich gegen Elementarschäden zu versichern.


Wichtige Zusatzklauseln

Außerhalb des Gebäudes sind Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre versichert, die direkt für die Versorgung des Hauses erforderlich sind. Wenn sich Leitungsrohre außerhalb oder auch auf dem versicherten Grundstück befinden, sind meist Zusatzklauseln abzuschließen. Darin wird festgehalten, welche weiteren Rohre außerhalb des Gebäudes im Versicherungsschutz abgedeckt sind.

Experten-Tipp:

„Üblicherweise sind die Zu- und Ableitungsrohre im Gebäude versichert. Wenn aus diesen Rohren Leitungswasser austritt und einen Schaden verursacht, fällt dies unter den Versicherungsschutz. Der Versicherer muss für anfallende Kosten zahlen. Sind Leitungen außerhalb des Gebäudes angebracht, kann der Versicherungsschutz schon eingeschränkt sein. Hier besteht nämlich nur für einen Teil der Rohre ein umfassender Versicherungsschutz.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Was leistet die Gebäude­versicherung bei einem Leitungswasser­schaden?

Welche Kosten trägt die Versicherung?

Bei einem versicherten Leitungswasserschaden trägt die Wohngebäude­versicherung die folgenden Kosten:

  • Leckageortung
  • Beseitigung der Schadensursache
  • Sicherung des Grundstücks
  • Trocknung
  • Reparaturen
  • Sanierung
  • Aufräumarbeiten
  • Abbruch des Gebäudes

Ein Folgeschaden von Nässe bzw. Feuchtigkeit, den Gebäude­versicherungen häufig von ihrer Leistung ausschließen, ist Schwammbefall. Auch Schimmel, der allmählich durch Feuchtigkeit entsteht, ist nicht versichert. Die Wohngebäude­versicherung greift bei Leitungswasserschäden erst ab Fertigstellung des Gebäudes.


Icon Wasserhahn

Die Gebäude­versicherung zahlt für Schäden am Gebäude

Die Gebäude­versicherung zahlt für Schäden, die das Gebäude selbst, also z.B. Mauerwerk, Türen und Fenster betreffen. Auch fest verbaute Einrichtung wie Parkett- oder Teppichböden oder Einbauküchen sind versichert. Für Leitungswasserschäden an der sonstigen Einrichtung ist hingegen die Hausrat­versicherung zuständig.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Es gibt mehrere Gründe, aus denen eine Gebäude­versicherung bei einem Leitungswasserschaden nicht oder nur teilweise zahlen kann. Das sind u.a.:

  • Die Schadensursache ist nicht versichert (z.B. umgekippter Eimer beim Putzen, Rückstau bei Hochwasser ohne Elementar­versicherung).
  • Es besteht eine Unter­versicherung (die Versicherungssumme entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des Hauses).
  • Die Versicherung kann dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit vorwerfen (z.B. kein vorbeugendes Heizen gegen Frostschäden an Rohren).
  • Der Versicherte hat nichts oder zu wenig unternommen, um Folgeschäden zu reduzieren.
  • Einschränkungen sind auch bei leerstehenden oder nicht regelmäßig genutzten Immobilien möglich.

Mehr dazu, welche Pflichten die Versicherten gegenüber Gebäude­versicherern haben und was die Folgen sind, wenn sie ihnen nicht nachkommen, können Sie hier nachlesen.

Was passiert bei einer Obliegenheits­verletzung?

Icon Haus mit Schutzschild

Fahrlässigkeit mitversichern

Besonders gut geschützt ist man mit einer Gebäude­versicherung, bei der die Versicherung explizit auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Damit fällt ein Grund weg, aus dem Versicherer ihre Leistung verweigern oder einschränken können.


So läuft die Schadenregulierung ab

Sobald Ihnen der Schaden auffällt, sollten Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung verständigen. Es ist wichtig, dass Sie Schadensbegrenzung betreiben und den Schaden sorgfältig dokumentieren. Werfen Sie auch ohne Rücksprache mit der Versicherung keine beschädigten Gegenstände weg. Gerade bei teureren Schäden schickt die Versicherung oft einen Schadenregulierer vorbei, der den Umfang und die Ursachen des Leitungswasserschadens begutachtet. Beispiele für Schäden und den Unterschied, den eine Gebäude­versicherung in einer solchen Situation machen kann, finden Sie hier:

Typische Schadensfälle der Gebäude­versicherung

Wasserschäden: Nicht nur ein Fall für die Gebäude­versicherung

Teilweise sind neben der Gebäude­versicherung auch die Hausrat­versicherung oder, wenn der Wasserschaden auch das Eigentum anderer Leute wie das des Vermieters oder der Nachbarn betrifft, die private Haftpflicht­versicherung involviert.

Fazit

Schäden durch Leitungswasser sind auch in den Basistarifen der Wohngebäude­versicherung abgesichert. Allerdings ist genau definiert, was als Leitungswasserschaden im Sinne der Versicherung gilt und auf welche Rohre sich der Versicherungsschutz erstreckt. Besonders gut abgesichert ist man mit einem Vertrag, der einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vorsieht.


Häufige Fragen zu Leitungswasserschäden in der Gebäude­versicherung

Was zählt unter Leitungswasserschäden?

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Versicherungen definieren Leitungswasserschäden als Schäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig austritt, z.B. wegen eines beschädigten Rohrs oder Schlauches oder durch das Handeln einer unbefugten Person. Tarife der Gebäude­versicherung unterscheiden sich teilweise darin, was sie als einen Leitungswasserschaden definieren, bei dem der Versicherer leisten muss. So sind z.B. Schäden durch aus Wasserbetten oder Aquarien ausgelaufenes Wasser nicht überall versichert.

Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung?

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Die Gebäude­versicherung übernimmt Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. In den Versicherungs­bedingungen ist festgelegt, welche Rohre und Behälter versichert sind. Wasserschäden aufgrund von Überschwemmungen, Starkregen und anderen Naturgefahren sind hingegen nur versichert, wenn die Wohngebäude­versicherung auch eine Elementarschaden­versicherung beinhaltet.

Wo ist Leitungswasser versichert?

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Welche Versicherung bei einem Leitungswasserschaden aktiv wird, hängt vom Verursacher und den betroffenen Sachen ab. Ist das Gebäude selbst beschädigt, ist dies ein Fall für die Gebäude­versicherung. Sind Einrichtungsgegenstände betroffen, leistet die Hausrat­versicherung. Hat der Versicherungsnehmer versehentlich einen Leitungswasserschaden verursacht, der das Eigentum einer dritten Person betrifft, greift unter Umständen die private Haftpflicht­versicherung.

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Katharina Burnus
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