Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Gemeinsam entscheidet die Versammlung aller Wohnungseigentümer über Fragen zur Verwaltung, baulichen Veränderungen und auch zur Versicherung des Gebäudes. Die Gebäudeversicherung für die Eigentümergemeinschaft gehört zu den Pflichtversicherungen.
Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaft: Regelungen
Ist ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt, muss sich mindestens einmal im Jahr die Gemeinschaft aller Eigentümer versammeln. Die sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bespricht alle wichtigen und notwendigen Entscheidungen, die das gesamte Gebäude betreffen. Dazu gehört unter anderem die Frage, welche Versicherungen für das Gebäude abgeschlossen und welche gewechselt werden sollen. Für Eigentümergemeinschaften gibt es dabei einige Pflichtversicherungen, die sie abschließen müssen. Dazu gehört auch die Gebäudeversicherung.
Verpflichtender Versicherungsschutz für Eigentümergemeinschaften
Welche Versicherungen für die Eigentümergemeinschaft verpflichtend sind, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG), §21 Absatz 5 Punkt 3. Demnach muss entweder die WEG oder eine damit beauftragte Hausverwaltung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie mindestens eine Feuerversicherung des Gemeinschaftseigentums zum Neuwert abschließen. Den Abschluss einer solchen Versicherung kann jeder Eigentümer auf der alljährlichen Versammlung verlangen.
Allgemeine Leistungen der Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung übernimmt allgemein die Kosten für folgende Schäden:
- Hagel- und Sturmschäden
- Brandschäden
- Schäden durch Blitzschlag
- Leitungswasserschäden
- Schäden durch Überschwemmung
Welche Risiken deckt die Gebäudeversicherung für die Eigentümergemeinschaft?
Das Gesetz schreibt für Eigentümergemeinschaften mindestens den Abschluss einer Feuerversicherung für das Gemeinschaftseigentum vor. Damit sind aber noch nicht alle Risiken abgedeckt, durch die das Gebäude Schaden nehmen kann. Sinnvoller ist daher der Abschluss einer kombinierten Wohngebäudeversicherung. Üblich ist eine Dreierkombination mit Schutz vor folgenden Gefahren:
Bricht ein Feuer aus oder zerstört schwerer Hagelschlag das Dach, bleiben die jeweiligen Schäden meist nicht auf das Gemeinschaftseigentum begrenzt. Die Gebäudeversicherung für die Eigentümergemeinschaft deckt daher auch Schäden am Sondereigentum ab. Die Versicherung sollte dabei immer den Neuwert des beschädigten Eigentums decken und nicht nur den Zeitwert.
Kostenfreier Gebäudeversicherung-Testsieger-Vergleich 2020
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.
Versicherungsbedingungen auf das jeweilige Objekt zuschneiden
Die übliche Dreierkombination einer Gebäudeversicherung deckt die wichtigsten Risiken ab. Je nach Lage und Ausstattung des Hauses können Sondervereinbarungen sinnvoll sein, die den Versicherungsschutz erweitern oder einschränken. Über solche Sondervereinbarungen lässt sich der Versicherungsschutz genau auf das jeweilige Gebäude zuschneiden.
So sollte die Eigentümergemeinschaft zum Beispiel diskutieren, ob die Gebäudeversicherung auch Überspannungsschäden durch Blitzschlag abdecken soll. Häufig ist die Versicherung gegen Blitzschlag bereits im Tarif enthalten. Bei einigen Anbietern muss sie gesondert abgeschlossen werden. Sind Klimaanlagen, Wärmepumpen oder eine Solaranlage vorhanden, können diese ebenfalls in die Gebäudeversicherung aufgenommen werden.
Zur sinnvollen Erweiterung der Gebäudeversicherung gehört auch die Versicherung gegen Elementarschäden, die Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch sowie Schneedruck und Lawinen abdeckt.
Abstimmung über Versicherungsabschluss und Wechsel
Über den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, über mögliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes sowie über einen Wechsel des Versicherungsanbieters kann kein einzelner Eigentümer allein entscheiden. Das ist Aufgabe der Eigentümerversammlung. Diese kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. Wenn mindestens ein Viertel der Wohnungseigentümer es verlangt, kann die Versammlung jedoch auch außer der Reihe einberufen werden. Um beschlussfähig zu sein, müssen die anwesenden Eigentümer wenigstens die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. Für Entscheidungen ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Fällt die Entscheidung für den Versicherungsabschluss oder eine Erweiterung positiv aus, kann sich der einberufene Verwalter mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen.
Brauchen Eigentümer eine eigene Wohngebäudeversicherung?
Als Wohnungseigentümer müssen Sie keine eigene Gebäudeversicherung abschließen. Die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft gilt bereits für Feuer-, Leitungswasser-, Hagel- und Sturmschäden in Ihrer Wohnung. Eine doppelte Versicherung von Immobilien ist sogar gesetzlich verboten, schließen Sie eine eigene Versicherung ab, wäre diese damit ungültig. Jedoch entlassen längst nicht alle Versicherungsunternehmen Sie vorzeitig aus dem Vertrag, wenn eine weitere Gebäudeversicherung vorliegt. Erkundigen Sie sich daher bei der Hausverwaltung oder direkt bei der Eigentümerversammlung, welcher Versicherungsschutz bereits besteht, bevor Sie zusätzliche Versicherungen abschließen.
Gebäudeversicherungen für Eigentümergemeinschaften vergleichen und wechseln
Erscheint Ihnen die vorhandene Gebäudeversicherung unzureichend oder zu teuer, können Sie auf der Eigentümerversammlung einen Wechsel anregen. Dabei ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre Argumente mit Zahlen und Fakten untermauern können. Ein unabhängiger Makler kennt den Markt und kann Ihnen Tarife empfehlen, die optimal zum jeweiligen Gebäude passen. Suchen Sie nach einer geeigneten Versicherung für ein neu gebautes Wohngebäude mit mehreren Eigentümerparteien, beraten wir Sie ebenfalls gerne.