Wasserschäden in der Gebäudeversicherung
Keine andere Schadensart wird der Wohngebäudeversicherung so häufig gemeldet wie ein Wasserschaden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommt es in Deutschland alle 30 Sekunden zu einem Rohrbruch. Zu den typischen Ursachen gehören Frostschäden an sanitären Einrichtungen und Heizungsanlagen und undichte Trink- und Abwasserleitungen.
Gebäudeschäden durch Leitungswasser sind generell in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Das bedeutet aber nicht, dass die Gebäudeversicherung auch für jeden Wasserschaden aufkommt.
Welche Wasserschäden zahlt die Gebäudeversicherung?
Ob die Gebäudeversicherung einen Wasserschaden übernimmt, hängt davon ab, wie dieser entstanden ist. Tritt das Wasser aus Rohren oder zusammengehörigen Schläuchen aus, deckt die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Das gilt für folgende Rohre und Installationen:
- Rohre der Wasserversorgung
- Rohre von Heizungs-, Klima- und Solarheizungsanlagen
- Sanitärinstallationen, Heizkörper und Boiler
- Wasserlöschanlagen
In jedem Fall sollten Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Gebäudeversicherung nachschauen, welche Wasserschäden versichert sind. Denn die Versicherung zahlt nur das, was in den Vertragsbedingungen explizit vereinbart wurde.
Welche Zahlungen leistet die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden?
Wird der Wasserschaden von der Versicherung gedeckt, übernimmt diese in aller Regel folgende Kosten:
- Kosten für die Beseitigung der Schadensursache
- Kosten für weitere Beschädigungen
- Kosten für notwendige Reparaturen
- Kosten für den Abbruch des Gebäudes
- Kosten für Aufräumarbeiten
- Kosten für die Sicherung des Grundstücks
Vor allem Eigentümer von älteren Häusern sollten darauf achten, dass auch Reparaturen am durchfeuchteten Mauerwerk im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Ein unentdecktes Leck in einer maroden Leitung kann dazu führen, dass Wasser ins Mauerwerk läuft und dieses schwer beschädigt.
Wohngebäudeversicherung in 9 Minuten erklärt
Zusätzlicher Schutz durch Elementarversicherung
Heftige Regenfälle überschwemmen die Straßen, die Kanalisation kann die Wassermassen nicht mehr bewältigen, Keller und Wohnungen laufen voll. Wer sein Wohneigentum gegen solche Schäden absichern möchte, sollte eine Elementarschadenversicherung abschließen.
Im Gegensatz zur reinen Wohngebäudeversicherung deckt die Elementarversicherung auch Schäden durch Hochwasser und Starkregen ab. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck.
Gerade für Eigentümer, die in der Nähe von Flüssen oder Bergen wohnen, ist eine Elementarschadenversicherung ratsam. Wurde die Police für die Gebäudeversicherung nach 2010 abgeschlossen, ist die Absicherung gegen Elementarschäden eventuell schon im Versicherungsumfang enthalten. Bei älteren Policen muss dieser Schutz meist als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
Der Leistungsumfang der Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung versichert Schäden durch:
- Starkregen
- Überschwemmung
- Rückstau
- Hochwasser
- Lawinen und Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Als separate Versicherung gibt es den Schutz gegen Elementarschäden übrigens nicht, er kann nur in Kombination mit einer Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Nutzen Sie hierfür gerne unseren unten stehenden Online-Rechner! Darin können Sie im 2. Schritt den Zusatzbaustein “Elementarschäden” direkt auswählen.
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Welche Ausschlüsse kann es in der Gebäudeversicherung geben?
Generell ausgeschlossen sind in der Wohngebäudeversicherung grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Darüber hinaus können die Versicherer in ihren Bedingungen noch weitere Details ausschließen. So decken viele Wohngebäudeversicherungen zwar einen Wasserschaden durch einen Rohrbruch, aber keine Schäden, die durch ein marodes oder herausgerutschtes Muffenstück entstanden sind.
Darüber hinaus differenzieren einige Versicherer, wo genau der Wasserschaden entstanden sein darf. Manche Versicherer zahlen nur, wenn sich der Schaden innerhalb eines Gebäudes ereignet. Das entspricht den Musterbedingungen des GDV. Einige Tarife regulieren dagegen auch Schäden, die auf dem Grundstück entstehen. Wer sich mit einer Gebäudeversicherung gegen Wasserschäden absichern möchte, sollte daher die Versicherungsbedingungen genau studieren.
Versicherungsbedingungen genau lesen
Auch in der Elementarschadenversicherung gibt es Fallstricke. Zwar sind Wasserschäden durch Abwasser-Rückstau im Versicherungsschutz enthalten. Häufig schreiben die Versicherungsbedingungen jedoch vor, dass eine Rückstauklappe vorhanden sein muss, die nachweislich regelmäßig gewartet wird.
Welche Versicherung zahlt bei welchen Wasserschäden?
Grundsätzlich gibt es drei Versicherungen, die Wasserschäden übernehmen:
- die Gebäudeversicherung (inkl. Elementarversicherung)
- die Hausratversicherung
- und die private Haftpflichtversicherung.
Je nach Ursache des Wasserschadens und der beschädigten Sachen leistet eine von diesen Versicherungen. Demnach müssen Sie bei einem Wasserschaden in Ihrem Haus die Ursache finden bzw. das Schadensausmaß ausmachen und Ihre entsprechende Versicherung kontaktieren. Hier ist es natürlich ein Vorteil, wenn Sie z. B. die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung bei dem gleichen Anbieter haben.
Wann die Hausratversicherung zahlt
Die Hausratversicherung übernimmt u. a. die Leistung bei einem Wasserschaden, wenn:
- er durch eigenes Leitungswasser verursacht wurde,
- er durch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zu- oder Ableitungsrohren entstanden ist,
- er durch auslaufende Wasch- oder Spülmaschinen verursacht wurde,
- er durch Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen entstanden ist,
- durch das Wasser der Hausrat, also Möbel, Kleidung und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt wurde.
Wann Ihre Hausratversicherung bei einem Wasserschaden bzw. Leitungswasserschaden wirklich zahlt, entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifes.
Wann die private Haftpflichtversicherung zahlt
Die private Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich bei Schäden an Dritten. Dies bedeutet, dass die private Haftpflicht dann zahlt, wenn ein Wasserschaden durch fremdes Leitungswasser verursacht wurde. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
- Der Wasserschaden wird von Ihnen verursacht und dringt in die Wohnung Ihres Nachbarn. Dort werden Möbel und andere Gegenstände geschädigt. Dann zahlt Ihre private Haftpflichtversicherung für die Schäden bei Ihrem Nachbarn.
- Der Wasserschaden entsteht in der Wohnung Ihres Nachbarn. Nun dringt das Wasser in Ihre Wohnung und beschädigt Möbel und andere Gegenstände. Dann zahlt die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn für die Schäden bei Ihnen.
Wasserschaden: Was tun?
Im Schadensfall sollten Sie unverzüglich Ihre Versicherung informieren. Je schneller der Wasserschaden gemeldet wird, umso zügiger kann die Versicherung reagieren und dabei helfen, mögliche Folgeschäden zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden.
Sofortmaßnahmen:
- Sofort alle Wasserhähne und -leitungen schließen.
- Zur Sicherheit: auch die Stromzufuhr unterbrechen.
- Ausgetretenes Wasser selbst beseitigen oder ggf. Wassernotdienst oder Feuerwehr rufen.
- Noch nicht beschädigte Möbel und Gegenstände ins Trockene bringen.
- Herausfinden (lassen), woher das Wasser kommt.
- Alle Schäden mithilfe von aussagekräftigen Fotos oder Videos dokumentieren.
- Nachbarn informieren, falls andere Wohnungen betroffen sein könnten.
- Schaden bei der Versicherung melden
- Handwerker bestellen
Schadenmeldung an den Versicherer
Einen Wasserschaden müssen Sie unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Dies können Sie i. d. R. über eine Schadenhotline direkt telefonisch machen. Zusätzlich erfolgt in den meisten Fällen eine schriftliche Schadenmeldung. Darin beschreiben Sie die mögliche Schadenursache sowie das Ausmaß der Beschädigung. Hier sollten Sie unbedingt die Fotos oder Videos mit einreichen. Je nach Versicherer kann eine solche Schadenmeldung online oder per Post erfolgen.
Fazit
Bietet Ihre Gebäudeversicherung einen ausreichenden Schutz gegen Wasserschäden? Gerade ältere Policen decken noch nicht alle möglichen Schadensursachen ab. Eventuell wurden im Haus auch Umbauarbeiten oder Modernisierungen durchgeführt, die in der Police noch nicht berücksichtigt sind. Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz daher regelmäßig. Ein Vergleich von Gebäudeversicherungen zeigt Ihnen, welche Tarife ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.