Leistungen der Gebäudeversicherung im Überblick
Die Leistungen einer Gebäudeversicherung unterteilen sich in den Basis-Schutz, der in jeder Versicherungspolice enthalten ist, und optionalen Leistungsbausteinen. Diese Zusatzbausteine können je nach Bedarf hinzugebucht werden.
Der Basis-Schutz umfasst die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Versicherung leistet also, wenn es durch diese Gefahren zu Schäden am Gebäude bzw. an mitversicherten Gebäudebestandteilen kommt. Dabei zahlt das Versicherungsunternehmen die Kosten für z. B. Reparatur, Instandsetzung oder Abbruch des Gebäudes.
Baustein Feuerversicherung
Zu den Schäden durch Feuer zählen nicht nur Schäden durch z. B. Brand, sondern auch durch Blitzschlag, Explosion oder Überspannung. Ist dieser Baustein besonders umfangreich, leistet der Versicherer somit bei allen möglichen Brandursachen.
Achtung: Viele Versicherungsunternehmen setzen das Anbringen eines Feuermelders in den Wohnungen voraus. Fehlen diese, kann die Versicherung bei Schäden durch Feuer die Leistung verweigern.
Baustein Leitungswasserversicherung
Die Gebäudeversicherung leistet, wenn es im bzw. am Gebäude zu Schäden durch Leitungswasser, Rohrbruch und auch Frost kommt. Wurden die Rohre z. B. durch kalkhaltiges Wasser beschädigt, sodass es dadurch zu einem Wasserschaden kam, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Schadensbehebung. Zu Leitungswasserschäden kommt es vergleichsweise häufig. Daher ist dieser Leistungsbaustein für viele Versicherungskunden besonders wichtig.
Beachten Sie: Teilweise muss hier genau unterschieden werden zwischen Leitungswasserschäden und Wasserschäden. Schäden durch Wasser können auch andere Ursprünge als das Leitungswasser haben. Schäden durch Wasser, das aus Heizkörpern oder Boilern tritt, sind i. d. R. mitversichert. Dem gegenüber stehen Schäden durch Hochwasser, Grundwasser oder Regenrinnen: Hier leistet eine Gebäudeversicherung nicht!
Baustein Sturmversicherung
Wird das Gebäude nach einem heftigen Sturm oder Hagel beschädigt, ist auch hier die Gebäudeversicherung zuständig. Wenn also das Dach abgedeckt wird, zahlt das Versicherungsunternehmen die Kosten für die Reparatur. Auch Folgeschäden sind abgesichert, etwa, wenn es durch das undichte Dach regnet.
Achtung: Die Gebäudeversicherung leistet jedoch erst ab Windstärke 8. Dies muss im Schadensfall u. U. vom Versicherungsnehmer bewiesen werden. Hier kann man sich als Versicherungskunde auf vergleichbare Schäden in der Nachbarschaft oder auf den Deutschen Wetterdienst (DWD) beziehen.
Was ist außer dem Gebäude noch alles mitversichert?
In einer Wohngebäudeversicherung sind im Schadensfall grundsätzlich folgende Bereiche laut Versicherungsschein des Hauses mitversichert:
- Hauptgebäude und Nebengebäude
- Garagen und Carports
- Gartenhäuser und Geräteschuppen
Versichert sind zudem fest installierte Wohngebäudebestandteile wie:
- Einbauküchen und Markisen
- Alarmanlagen, Satellitenanlagen und Empfangsantennen
Gebäudeversicherung und Hausratversicherung
Vergessen Sie nicht, eine extra Hausratversicherung abzuschließen. Sämtliche beweglichen Gegenstände, Kleidung, Technik usw. sind nicht über die Gebäudeversicherung mitversichert und sind somit nicht Teil der Leistungen. Prinzipiell gilt nämlich: Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude sowie das feste Inventar. Alles, was beweglich und nicht fester Teil des Gebäudes ist, muss über die Hausratversicherung abgesichert werden.
Alle Informationen zur Hausratversicherung finden Sie auf unserem Portal transparent-beraten.de.
Schadenentwicklung, Schadenaufwand, Schadensatz und Schadenhäufigkeit

Wichtiger Zusatz: Leistungen bei Elementarschäden
Hausbesitzer können zusätzlich auch eine Versicherung gegen Elementarschäden abschließen. Der entscheidende Faktor bei den Kosten einer Elementarschadenversicherung ist die Region, in der sich das zu versichernde Gebäude befindet.
Eine Versicherung gegen Elementarschäden deckt folgende Gefahren ab:
- Schneedruck
- Erdbeben
- Erdrutsch
- Lawinen
- Erdsenkungen
- Überschwemmungen
Diese Kosten können nur mit einer erweiterten Elementarschadenversicherung gedeckt werden. Die Versicherung empfiehlt sich vor allem für risikoreiche Regionen. Wenn Ihr Gebäude nah an Gewässern oder am Hang steht, ist das Risiko zur Überschwemmung oder Erdrutsch u. U. besonders hoch. Sollte es dann zu einem Schaden kommen, können sehr hohe Kosten auf Sie zukommen. Mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. In einigen Fällen ist ein Abschluss in diesen Gebieten jedoch sehr schwierig und mitunter auch sehr teuer.
Führen Sie am besten einen Vergleich der Angebote bzw. der jeweiligen Tarife durch. Wenn Sie Hilfe dabei benötigen, dann kontaktieren Sie uns. Unsere erfahrenen Versicherungsexperten helfen Ihnen bei der Wahl der optimalen Absicherung für Ihr Gebäude.
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Leistungsausschlüsse: Das ist nicht versichert
Bei der Gebäudeversicherung gilt es, genau in die Versicherungsbedingungen zu schauen und auf Leistungsausschlüsse zu achten. Denn im Schadensfall zahlt die Versicherung nur für die Risiken, die auch im Vertrag stehen.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entstehen. Des Weiteren sind folgende Schadensursachen ausgeschlossen:
- Grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Vorsatz
- Krieg
- Kernenergie
Weiterhin bestehen folgende Leistungsausschlüsse, die für die jeweiligen Bausteine gelten:
In der Feuerversicherung: Ausgeschlossen sind Schäden durch Erbeben, Nutzwärmeschäden (z. B. Kamin) und Sengschäden.
In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Reinigungswasser, Schwamm sowie Regenwasser aus Fallrohren werden nicht erstattet.
In der Sturmversicherung: Die Versicherung leistet nicht bei Schäden durch Sturmflug, Lawinen sowie u. U. durch Eindringen von Regen, Hagel oder Schnee durch nicht ordnungsgemäß abgedichtete Fenster oder Türen.
In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut werden nicht übernommen.
Welche Zahlungen leistet die Versicherung genau?
Die konkreten Leistungen – also das, was das Versicherungsunternehmen tatsächlich an Kosten übernimmt – variiert von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif. Ein leistungsstarker Gebäudeversicherungstarif umfasst:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungskosten
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Mietausfälle (falls vermietet)
- Lagerungskosten
- Unterbringungskosten
Anbieter im Leistungsvergleich
Axa (BOXflex) | Domcura (Komfort-Schutz) | |
Grobe Fahrlässigkeit | versichert bis zur Versicherungssumme | unbegrenzt versichert |
Neuwerterstattung auch wenn kein Wiederaufbau erfolgt | nein | ja |
Aufräum-, Abbruchkosten | bis zur Versicherungssumme | bis 1 Mio. Euro |
Schäden durch Graffiti | bis 5.000 Euro | bis 5.000 Euro |
Optionale Leistungen: Zusatzbausteine je nach Bedarf
Neben der Elementarschadenversicherung gibt es weitere Zusatzbausteine, die zur Gebäudeversicherung hinzugefügt werden können. Ob sich diese lohnen bzw. notwendig sind, hängt von Art und Nutzung des Gebäudes bzw. vom Bedarf des Gebäudeeigentümers ab.
Glasversicherung
Werden Fensterscheiben durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, zahlt die Gebäudeversicherung. Gehen Glaswände, Fensterscheiben und co. jedoch durch andere Ursachen zu Bruch, müssen die Reparaturkosten anders gestemmt werden. Dies ist über eine Glasversicherung möglich. Denn: Zerbrochene Fenster sind nicht als Mietsachschäden über die private Haftpflichtversicherung vom Mieter versichert! Doch auch für Hausbesitzer mit großen Fensterfronten oder Wintergarten kann die Reparatur teuer werden – eine zusätzliche Glasversicherung ist dagegen für einen geringen Beitrag zu haben.
Photovoltaikversicherung
Diese zusätzliche Absicherung lohnt sich für Gebäudeeigentümer mit Photovoltaik- bzw. Solaranlagen. Wenn die Photovoltaikversicherung in die Gebäudeversicherung integriert wird, leistet sie i. d. R. nur bei Schäden an der Anlage durch direkten Blitzschlag. Wer eine besonders große und teure Solaranlage besitzt, sollte daher eine gesonderte Photovoltaikversicherung abschließen. Denn diese leistet unabhängig von der Schadensursache.
Die richtige Absicherung finden
Nicht nur direkte Schäden können hohe Kosten verursachen. Es gibt auch ungeahnte Folgekosten, die ein Versicherungsnehmer zu beachten hat. So sollte eine gute Gebäudeversicherung folgende Leistungsmerkmale haben:
- Abbruch- und Aufräumkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten sollten übernommen werden.
- Auch Gebühren für behördliche Auflagen für den Wiederaufbau der Immobilie gilt es zu beachten. Üblicherweise muss dieser Schutz als Extra abgeschlossen werden. Die Beiträge für dieses Extra können stark variieren.
- Eine leistungsstarke Gebäudeversicherung leistet zudem bei grober Fahrlässigkeit.
- Achten Sie auch immer auf Elementarschaden-Absicherungen, die häufig nicht inklusive sind.
Auf Preis, aber auch auf Leistung achten
Anbieter und ihre Tarife zur Gebäudeversicherung unterscheiden sich mitunter stark im Leistungsumfang. Daher gilt in jedem Fall: Achten Sie vor Vertragsabschluss nicht nur auf die Kosten, sondern auch genau auf die versicherten Leistungen! Sind die Risiken, die Ihnen am wichtigsten sind, auch wirklich vollumfassend versichert? So vermeiden Sie böse Überraschungen im Schadensfall.
Kommt es zu einem Schaden, dann halten Sie sich an die wichtigsten Regeln bei der Schadensmeldung – diese finden Sie hier: Schaden der Gebäudeversicherung richtig melden