Vermieter können sich mit einer Mietausfallversicherung gegen Unkosten schützen, die mit zahlungsunwilligen Mietern einhergehen. Die Versicherung gegen Mietausfall kann Teil der Gebäudeversicherung sein oder als selbständiger Vertrag abgeschlossen werden. Je nachdem, für welche Variante sich Vermieter entscheiden, gibt es unterschiedliche Dinge zu beachten.
Leistungen der Mietausfallversicherung
Mietausfälle sind für Vermieter immer ärgerlich. Mit einer Versicherung gegen Mietausfall kann man sich vor solchen finanziellen Einbußen schützen.
Zwischen den verfügbaren Policen bestehen zum Teil jedoch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der gebotenen Leistungen und Versicherungssummen. Standardmäßig leistet eine Versicherung gegen Mietausfall bei nicht gezahlten Mieten, wozu neben Mietrückständen auch nicht bezahlte Nebenkosten zählen.
Die Versicherungssummen liegen je nach Anbieter und Tarif zwischen 5.000 und 20.000 Euro.

Selbstbehalt in der Mietausfallversicherung
Mietausfallversicherungen leisten häufig erst, nachdem die Monatsmiete drei Monate nicht gezahlt wurde. Damit ergibt sich für den Versicherten ein Selbstbehalt in Höhe von drei Monatsmieten. Einige Versicherer zahlen zusätzlich erst dann, wenn eine Kündigung des Mietverhältnisses vorliegt.
Sachschäden – nicht immer gedeckt
Vermieter, die sich rundum gegen Schäden in Zusammenhang mit Mietausfall absichern möchten, sollten unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen und auf das Kleingedruckte achten. Abgesehen von den Standardleistungen unterscheiden sich die Anbieter zum Teil deutlich hinsichtlich des Leistungsumfangs.
Gerade Sachschäden spielen eine wichtige Rolle. Doch nicht alle Versicherer decken diese Schäden ab.
Was kostet eine Mietausfallversicherung?
Die Kosten einer eigenständigen Versicherung gegen Mietausfall sind vom Versicherungsumfang, der Selbstbeteiligung und der Höhe der Versicherungssumme abhängig. Einfacher Versicherungsschutz ohne Deckung von Sachschäden findet sich schon für 60 bis 100 Euro pro Jahr. Bei umfangreicheren Leistungen können die Versicherungsprämien durchaus auch bei über 300 Euro im Jahr liegen.
Mietausfallversicherungen vergleichen
Die Zahl der Versicherer, die eine eigenständige Mietausfallversicherung anbieten, ist zwar sehr übersichtlich, trotzdem lohnt sich ein individueller Vergleich der Policen. Aufgrund der zum Teil immensen Leistungs- und Kostenunterschiede kann es leicht geschehen, dass man nicht den optimalen Versicherungsschutz wählt. Hinzu kommt der Umstand, dass man die Leistung für Mietausfälle je nach Ursache auch in die Gebäudeversicherung integrieren kann.
Haben Sie Fragen zur Versicherung gegen Mietausfall oder zur Gebäudeversicherung? Kontaktieren Sie uns gern persönlich – unverbindlich und kostenfrei: 030 – 120 82 82 8 (Mo – Fr: 9 – 18 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Oder fordern Sie direkt einen kostenfreien und unverbindlichen Tarifvergleich einer Auswahl aktueller Tarife zur Gebäudeversicherung an.
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Mietausfallversicherung in der Gebäudeversicherung
Besitzer von Gebäuden sollten diese in jedem Fall mit einer entsprechenden Versicherung schützen. Einige Policen schließen auch Mietausfall mit ein. In der Regel leistet die Gebäudeversicherung jedoch nur für Mietausfall, wenn dieser, die Folge eines versicherten Schadens ist. Das heißt, wenn das betreffende Gebäude durch Brand, Blitzschlag oder einen Leitungswasserschaden nicht bewohnbar ist, ersetzt die Gebäudeversicherung unter anderem auch den dadurch entstehenden Mietausfall.
Entsteht der Mietausfall jedoch, weil ein Mieter nicht mehr zahlen kann oder will, ist der Schaden in der Regel nicht durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Mietausfallversicherung für Mieter
Ein weitere Begründung des Gerichtes, für die Umlagefähigkeit der integrierten Mietausfallversicherung war der Umstand, dass diese indirekt auch dem Mieter zugutekommt. Wenn ein Mieter beispielsweise einen Schaden verursacht und ihm leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, muss dieser sowohl für die Reparaturkosten als auch für den entstandenen Mietausfall aufkommen. Da die Beiträge der Gebäudeversicherung jedoch auf den Mieter umgelegt werden können und dieser dadurch die Versicherung mitfinanziert, besteht ein so genannter konkludenter Regressverzicht des Versicherungsunternehmens gegenüber den Mietern. Das heißt, die Versicherung kann die, in diesem Fall erbrachten Versicherungsleistungen nicht vom Mieter zurückfordern.
Fazit zur Mietausfallversicherung
Die Mietausfallversicherung für Vermieter, die bei säumigen Mietern einspringt, ist durchaus eine sinnvolle Absicherung. Allerdings ist sie auch nicht ganz billig. Gerade, wenn mehrere Wohneinheiten versichert werden sollen, kann es teuer werden. Einige Versicherer bieten Rabatte an, wenn der Immobilienbesitzer mehrere Wohneinheiten versichert.
In jedem Fall sollten Gebäudebesitzer, die auch Wohnungen vermieten, beim Abschluss der Gebäudeversicherung darauf achten, dass die Versicherung für Mietausfälle aufkommt, die durch versicherte Schäden am Gebäude entstehen.